Schwestergeläster- Pflegethemen, Gesundheitspolitik, Pflegehumor, Gesundheitsphilosophie
Hallo Ihr Pflegenden aller Sparten!
Aus gegebenem Anlass hier einige Infos zum Thema Berufskammer… Damit jeder sachlich korrekt informiert mitdiskutieren kann, ob es sinnvoll ist oder nicht, so etwas auf Länderebene in den Ländern einzurichten…
Eine Kammer ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Angehörigen eines Berufes oder Wirtschaftszweiges, deren Mitglieder in autonomer Selbstverwaltung, das heißt selbständig, ohne Einmischung des Staates (!), gemeinsame berufsständische Aufgaben regulieren.
Voraussetzungen:
Mitglieder gehören einer Berufsgruppe an
Erfüllung öffentlicher Aufgaben, nicht privater
Autonome Selbstverwaltung insofern eingeschränkt, dass staatliche Aufgaben auch unter staatlicher Aufsicht abgewickelt werden sollen
hoheitsrechtliche Befugnisse ermöglichen, verbindliche Rechtsakte vornehmen zu können
Aufgabe:
Entlastung des Staates bei seiner differenzierten Aufgabenbewältigung
Einrichtung:
Kammern werden auf Länderebene eingerichtet, das heißt, jedes Bundesland kann auf Wunsch der Berufsgruppe eine Kammer einrichten oder auch nicht.
Bisherige Arten:
1. Freiberufliche Selbstverwaltungskörperschaften : Ärzte, Zahnärzte, Apotheker…
2. Wirtschaftskammern: Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer
HISTORIE DES KAMMERWESENS IN DER BRD
Mittelalter
Jeder Verband konnte für seinen Bereich rechtliche Entscheidungen treffen, denn damals galten nur die Autonomie des Adels, sowie das Satzungsrecht, welches Städte und Universitäten innehatten.
Im 12. Jahrhundert begann die Entwicklung des Zunftwesens als Vorläufer der berufsständischen Selbstverwaltung.
Dabei handelte es sich um:
Neuzeit
19. Jahrhundert
Weimarer Republik
3. Reich
Selbstverwaltung musste mit den Zielen des totalitären Staates übereinstimmen und wurde entsprechend instrumentalisiert, bzw. „abgeschafft“
1945
Durch Besatzungsmächte war Selbstverwaltung weiterhin eingeschränkt, doch bis heute wieder in vielen Bereichen etabliert
Heute
Durch das „Föderalistische System“ der BRD, in dem die Bundesländer jeweils eigenständig entscheiden, ob staatliche Aufgaben an Kammern übertragen werden, sind Kammern nicht flächendeckend und überall für alle Zweige vorhanden. Die Ärztekammern unterstehen somit auch den Landesministerien, jedoch gibt es die Bundesärztekammer als gemeinsame Dachorganisation. Ebenso im Gesundheitswesen „verkammert“ sind die Zahnärzte und auch die Apotheker.